Ehevertrag
Was bedeutet Ehevertrag ?
Was kann durch den Ehevertrag geregelt werden ?
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Was bedeutet Ehevertrag ? |
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Durch den Ehevertrag, welcher notariell beurkundet werden muss, wird der gesetzliche Güterstand aufgehoben und die Gütertrennung vereinbart.
Mit Eheschließung tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand ein, um im Falle der Scheidung eine Regelung zu haben, wonach
sich nach festgesetzten Maßstäben das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bzw. das in die Ehe eingebrachte Vermögen aufteilen lässt.
Die Ehe bildet eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft und daraus wurde der Grundsatz der Zugewinngemeinschaft entwickelt, denn die Ehegatten
erwirtschaften während der Ehe einen Zugewinn bzw. ermöglichen zusammen einen Vermögenszuwachs.
Um bei einer Scheidung diesen Zugewinn untereinander auszugleichen, wurde die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand eingeführt, welcher
automatisch ab der Eheschließung eingreift.
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Mit Eheschließung tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft ein |
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Die Ehegatten haben jedoch die Möglichkeit, den automatisch eingreifenden und gesetzlich vorgesehenen Güterstand selbst individuell zu regeln.
Dies geschieht durch den Ehevertrag, durch den der Güterstand der Gütertrennung vereinbart wird.
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Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird durch den Ehevertrag aufgehoben und durch eine Gütertrennung ersetzt |
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Was kann durch den Ehevertrag geregelt werden ? |
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Durch den Ehevertrag können Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und/oder zur Gütertrennung getroffen werden.
Der Ehevertrag kann auch während der bestehenden Ehe rückwirkend geschlossen werden.
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Der Ehevertrag regelt den Versorgungsausgleich und/oder die Gütertrennung |
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Ausschluß des Versorgungsausgleichs |
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Bei jeder Scheidung wird der Versorgungsausgleich zwingend mitgeregelt, auch wenn die Ehegatten darauf verzichten wollen.
Die Ehegatten können jedoch durch notariellen Ehevertrag den Versorgungsausgleich ausschließen, jedoch muss der notarielle Ehevertrag
mindestens 1 Jahr vor der Scheidung geschlossen worden sein.
Wurde diese Wartefrist nicht eingehalten, so ist der Vertrag unwirksam und es findet ein normaler Versorgungsausgleich statt.
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Der Versorgngsausgleich kann durch notariellen Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Die Wartefrist von 1 Jahr muss eingehalten worden sein. |
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