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Wird für die Scheidung ein Anwalt benötigt ?
 Welches Gericht ist zuständig ?
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 Wird für die Scheidung ein Anwalt benötigt ?
Ja, denn die Scheidung kann nur durch einen Anwalt eingereicht werden.
Somit benötigt derjenige, der den Scheidungsantrag einreichen will, einen Rechtsanwalt.
Wer die Scheidung einreicht wird Antragsteller/Antragstellerin benannt.
Der andere Ehegatte braucht im Scheidungstermin dem Scheidungsantrag nur zuzustimmen.
Für diese Zustimmung benötigt er keinen eigenen Anwalt.
Die Scheidung kann nur durch einen Anwalt erfolgen, wenn beide Ehepartner sich über die Scheidung einig sind und KEINE weiteren Streitpunkte aufkommen
Werden im Scheidungstermin zusätzlich zur Scheidung besondere Anträge gestellt, etwa über eine Unterhaltsregelungen für Ehegatten oder Kind, über den Zugewinnausgleich, auf Verzicht auf den Versorgungsausgleich oder über die Ehewohnung oder den Hausrat, ist ein Anwalt auch auf der Gegenseite nötig.
Es ist kostengünstiger und die Scheidung verläuft schneller, wenn sich beide Ehepartner über die Scheidungsfolgen vorher geeinigt haben und keine besonderen Anträge gestellt werden.
 Welches Gericht ist zuständig ?
Örtlich zuständig ist das Familiengericht, wo die Ehegatten ihren gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthalt (Wohnsitz) haben.
Ist dieser nicht gegeben, so ist das Gericht örtlich zuständig, wo ein Ehegatte mit dem minderjährigen Kind seinen gewöhlichen Aufenthalt hat.
Sind keine minderj. Kinder vorhanden, so ist das Gericht örtlich zuständig, wo die Ehegatten zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) hatten und ein Ehegatte dort noch seinen Aufenthalt hat.
Ist dies nicht der Fall, so ist das örtlich zuständige Gericht des Scheidungsgegners zuständig.
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