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Nachehelicher Unterhalt

Unterhalt
 Was bedeutet nachehelicher Unterhalt ?
 Was umfasst der Unterhalt ?
 Dauer des Unterhaltsanspruch
 Wer ist Anspruchsberechtigter ?
 Weitere Anspruchsberechtigte
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 Unterhalt
Der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt werden unter dem Begriff Ehegattenunterhalt zusammengefasst.
Beide Ansprüche werden durch dieselbe Unterhaltsberechnungsgrundlage berechnet, jedoch auch mit Abweichungen, da der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt grundverschiedene Ansprüche sind.
 Was bedeutet nachehelicher Unterhalt ?
Der nacheheliche Unterhalt wird für die Zeit ab der Scheidung von dem unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten bezahlt.
Diese Unterhaltspflicht muss neben dem Trennungsunterhalt zusätzlich angemahnt werden und gilt erst ab der Mahnung.
Der nacheheliche Unterhalt muss zusätzlich angemahnt werden
 Was umfasst der Unterhalt ?
Der Anspruch entsteht, wenn der Ehegatte von seinem Einkommen den bisher gewohnten ehelichen Lebensstandard nicht selbst bestreiten kann.
Der Unterhalt soll die bisherige Lebensqualität weiter sichern.
Der Unterhaltsanspruch sichert den gewohnten ehelichen Lebensstandard
Der Unterhaltsanspruch umfasst weiter...
...die Krankenversicherung
...die Rentenversicherung
 Dauer des Unterhaltsanspruch
Der Unterhaltsanspruch beginnt mit der Scheidung, wenn der Ehegatte, welcher Unterhalt fordert, zum Scheidungszeiptunkt unterhaltsberechtigt ist.
Eine nachträgliche Unterhaltsberechtigung ist unerheblich.
Zum Scheidungszeitpunkt muss der Ehegatte unterhaltsberechtigt sein
Der Unterhaltsanspruch endet, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte...
...ein verbessertes Einkommen hat, die den Unterhaltsanspruch entfallen läßt
...heiratet oder eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft führt

Ein Unterhaltsanspruch entsteht erst gar nicht, wenn die kinderlose Ehe nicht länger als 2 Jahre gedauert hat oder kann zeitlich begrenzt werden, wenn die Ehe nicht länger als 10 Jahre gedauert hat.
 Wer ist Anspruchsberechtigter ?
Daher ist Anspruchsberechtigter derjenige, der seinen ehelichen Lebensstandard nicht weiter aufrechterhalten kann.
Der Unterhaltsanspruch soll nicht das Existenzminimum sichern, sondern den gewohnten ehelichen Lebensstandard.
Es kommt nicht darauf an, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte sich selbst versorgen kann.
Wer von seinem eigenen Einkommen den bisherigen Lebensstandard
nicht fortführen kann, ist unterhaltsberechtigt
 Weitere Anspruchsberechtigte
Neben der Erhaltung des bisherigen Lebensstandards sind auch besondere Lebenssituationen zu berücksichtigen, die einen Anspruch entstehen lassen.
In diesen Fällen kann der Ehegatte aufgrund der besonderen Lebenssituation kein eigenes Einkommen erzielen, so dass ihm besondere Unterhaltsansprüche gegeben werden.

Zum Beispiel, wenn der Ehegatte...
...eine Fortbildung oder Umschulung tätigt
...Kinder zu versorgen hat (Betreuungsunterhalt)
...arbeitslos ist (Aufstockungsunterhalt)
...nicht arbeiten kann (wegen Krankheit/altersbedingt keine Stelle (Altersunterhalt))
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