Nachehelicher Unterhalt
Unterhalt
Was bedeutet nachehelicher Unterhalt ?
Was umfasst der Unterhalt ?
Dauer des Unterhaltsanspruch
Wer ist Anspruchsberechtigter ?
Weitere Anspruchsberechtigte
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Unterhalt |
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Der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt werden unter dem Begriff Ehegattenunterhalt zusammengefasst.
Beide Ansprüche werden durch dieselbe Unterhaltsberechnungsgrundlage berechnet, jedoch auch mit Abweichungen, da der
Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt grundverschiedene Ansprüche sind.
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Was bedeutet nachehelicher Unterhalt ? |
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Der nacheheliche Unterhalt wird für die Zeit ab der Scheidung von dem unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten bezahlt.
Diese Unterhaltspflicht muss neben dem Trennungsunterhalt zusätzlich angemahnt werden und gilt erst ab der Mahnung.
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Der nacheheliche Unterhalt muss zusätzlich angemahnt werden |
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Was umfasst der Unterhalt ? |
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Der Anspruch entsteht, wenn der Ehegatte von seinem Einkommen den bisher gewohnten ehelichen Lebensstandard nicht selbst bestreiten kann.
Der Unterhalt soll die bisherige Lebensqualität weiter sichern.
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Der Unterhaltsanspruch sichert den gewohnten ehelichen Lebensstandard |
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Der Unterhaltsanspruch umfasst weiter...
...die Krankenversicherung
...die Rentenversicherung
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Dauer des Unterhaltsanspruch |
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Der Unterhaltsanspruch beginnt mit der Scheidung, wenn der Ehegatte, welcher Unterhalt fordert, zum Scheidungszeiptunkt unterhaltsberechtigt ist.
Eine nachträgliche Unterhaltsberechtigung ist unerheblich.
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Zum Scheidungszeitpunkt muss der Ehegatte unterhaltsberechtigt sein |
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Der Unterhaltsanspruch endet, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte...
...ein verbessertes Einkommen hat, die den Unterhaltsanspruch entfallen läßt
...heiratet oder eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft führt
Ein Unterhaltsanspruch entsteht erst gar nicht, wenn die kinderlose Ehe nicht länger als 2 Jahre gedauert hat oder kann
zeitlich begrenzt werden, wenn die Ehe nicht länger als 10 Jahre gedauert hat.
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Wer ist Anspruchsberechtigter ? |
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Daher ist Anspruchsberechtigter derjenige, der seinen ehelichen Lebensstandard nicht weiter aufrechterhalten kann.
Der Unterhaltsanspruch soll nicht das Existenzminimum sichern, sondern den gewohnten ehelichen Lebensstandard.
Es kommt nicht darauf an, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte sich selbst versorgen kann.
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Wer von seinem eigenen Einkommen den bisherigen Lebensstandard nicht fortführen kann, ist unterhaltsberechtigt |
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Weitere Anspruchsberechtigte |
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Neben der Erhaltung des bisherigen Lebensstandards sind auch besondere Lebenssituationen zu berücksichtigen, die
einen Anspruch entstehen lassen.
In diesen Fällen kann der Ehegatte aufgrund der besonderen Lebenssituation kein eigenes Einkommen erzielen,
so dass ihm besondere Unterhaltsansprüche gegeben werden.
Zum Beispiel, wenn der Ehegatte...
...eine Fortbildung oder Umschulung tätigt
...Kinder zu versorgen hat (Betreuungsunterhalt)
...arbeitslos ist (Aufstockungsunterhalt)
...nicht arbeiten kann (wegen Krankheit/altersbedingt keine Stelle (Altersunterhalt))
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