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 Nachnamen des Ex-Ehegatten
Der geschiedene Ehegatte kann nach der Scheidung seinen vorherigen Nachnamen wieder annehmen und muss nicht den Nachnamen des Ex-Ehegatten weiterhin führen.
Als vorheriger Nachname kann der Geburtsname/Mädchenname oder der Name vor der Scheidung (z.B. aus der vorherigen Ehe) angenommen werden.
Der Nachname der geschiedenen Ehe muss nicht weiter fortgeführt werden
Der Ex-Ehegatte kann auch nicht untersagen, dass sein Nachname nicht weiter vom geschiedenen Ehegatten fortgeführt werden darf.
 Nachnamen der Kinder
Das Kind erhält bei der Geburt den Nachnamen der Ehegatten, auch wenn die Ehegatten bereits geschieden sind.
Sollten die Ehegatten unterschiedliche Nachnamen haben, so können sie innerhalb eines Monats bestimmen, welcher Nachname für das Kind gilt.
Das Kind erhält (auch nach der Scheidung) den Nachnamen der Ehegatten
 Namensänderung der Kinder
Der neue Nachname des Kindes, wie z.B. der Geburtsname oder der neue Familienname des geschiedenen Ehegatten, kann geändert werden, wenn der Ex-Ehegatte zustimmt.
Stimmt der Ex-Ehegatte nicht dem neuen Namen zu, so kann das Familiengericht seine Einwilligung ersetzen, wenn dies das Wohl des Kindes erfordert.
Der Nachname des Kindes kann geändert werden, jedoch sind bestimmte
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