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Rechtsanwältin
Isabella Palik
Landwehr 6
46514 Schermbeck

Tel.: 02853 / 2890
Fax.: 02853 / 5669

 Kontakt

Ihre E-Mail-Adresse*
Ihre Telefonnummer:
Ihre Fax-Nummer:

*E-Mail-Adresse muss angegeben werden

 A. Persönliche Daten der Ehegatten

 Ehefrau
Vorname
Nachname
Straße Nr.
Ort PLZ
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit:   Deutsch       Polnisch       Andere
Bei "Andere",welche ..Staatsangehörigkeit?
 Ehemann
Vorname
Nachname
Straße Nr.
Ort PLZ
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit:   Deutsch       Polnisch       Andere
Bei "Andere",welche ..Staatsangehörigkeit?
 Letzte gemeinsame Adresse
Straße Nr.
Ort PLZ
 Heiratsdaten
Standesamt (Ort der Heirat) Heiratsdatum
Heiratseintrag-Nr.: (siehe Heiratsurkunde,kann später nachgetragen werden)

 B. Angaben zur Scheidung

 Den Scheidungsantrag stellt...
der Ehemann die Ehefrau
 Trennungsdatum
Wir leben getrennt seit:
 Aus der Wohnung ist ausgezogen...
der Ehemann die Ehefrau keiner
 Gemeinsame Kinder
Nein
Ja...
1. Kind: NameGeburtsdatum
2. Kind: NameGeburtsdatum
3. Kind: NameGeburtsdatum
 Die Kinder leben bei...
Ehefrau Ehemann
 Sorgerecht für die Kinder sollen erhalten...
der Ehemann die Ehefrau die Ehegatten gemeinsam andere Regelung
 Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu ?
ja nein
 Besteht ein Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ?
ja nein
 Ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ?
ja, ausgeschlossen durch notariellen Vertrag
nein, nicht ausgeschlossen
 Nettoverdienst
Ehefrau Ehemann
 Verbindlichkeiten
Bezahlen Sie oder Ihr Ehegatte monatliche Darlehensraten für Verbindlichkeiten?
(Diese können beim Gegenstandswert berücksichtigt werden, außer Darlehen für Immobilien).

 C. Formalien

 Belehrung
Die Vergütung, entsprechend der gesetzlich festgelegten Gebührenberechnung, berechnet sich nach dem gerichtlich festgesetzten Gegenstandswert.

Ja, habe ich gelesen
(Gesetzlich so vorgeschrieben,Einverständnis wäre nur bei höheren Gebühren notwendig)
 Gerichtsgebühren und Vergütung
Ich werde die Gerichtsgebühren an das Gericht direkt und einen pauschalen Kostenvorschuss in Höhe von 300€ nach Aufforderung an Rechtsanwältin I. Palik überweisen

Ja, habe ich gelesen und erkläre mein Einverständnis
Info: viele Rechtsanwälte forden mit Scheidungseinreichung einen „hälftigen“ Kostenvorschuss (damit sind die Kosten des gesamten (!) Scheidungsverfahrens gemeint), welcher meistens wesentlich höher ist, als unserer pauschal Betrag von 300€. Mit Scheidungseinreichung wird meistens die Häfte der Gebühren (entsprechend der vom Gericht festgesetzten Gegenstandswertes) angefordert und die andere Hälfte zum Abschluß das Scheidungsverfahrens. Mit dem Pauschalbetrag von 300€ ist der Kostenvorschuss günstig, da der Kostenvorschuss nicht in prozentualer Abhängigkeit zum Gegenstandswert angefordert wird, sondern zu einem Pauschalbeitrag.
 Vollmacht
Hiermit erteile ich Frau Rechtsanwältin Isabella Palik, Landwehr 6, 46514 Schermbeck folgende Vollmacht:

Frau Rechtsanwältin Isabella Palik wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Ja, hiermit erteile ich Vollmacht
    Erst mit unterzeichneter Vollmacht bin ich legitimiert den Scheidungsantrag
    bei dem zuständigen Gericht einzureichen !
Nein, ich habe noch weitere Fragen und bitte um Rückmeldung...
    Das Formular können Sie unverbindlich übermitteln, ich kann dann mit Ihnen Ihre Fragen
    anhand der Scheidungsformular-Angaben klären. Eine Mandantsvereinbarung kommt erst
    nach Rücksprache und Ihrer Zustimmung zustande.
 Welche weiteren Fragen haben Sie ?





Auf der nächsten Seite wird das Formular mit Ihren Angaben angezeigt, sie können bei Bedarf noch Änderungen vornehmen und anschließend den Scheidungsantrag absenden.

   www.Scheidungsantrag-24.de ...Ihre Rechtsanwältin Isabella Palik....Kompetent. Persönlich. Immer gut beraten !