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 Was geschieht mit den Schulden ?
Haben beide Ehegatten einen Kauf-, Kredit-, Mietvertrag, etc. geschlossen (beide haben unterschrieben), so handelt es sich um gemeinsame Schulden. Sofern der Zugewinnausgleich nicht ausgeschlossen wurde, ist ein Gesamtschuldnerausgleich für gemeinschaftliche Schulden durchzuführen.
Schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch
Hat nur ein Ehegatte die Schulden verursacht, so muss er als alleiniger Schuldner aufgkommen.
 Was geschieht mit dem Vermögen ?
Ob das Vermögen aufgeteilt wird und wenn ja, wie es aufgeteilt wird, richtet sich nach der Eheform:

Zugewinngemeinschaft (Ehe ohne Ehevertrag)
In den meisten Fällen heiraten die Ehegatten ohne zusätzliche Regelung (Ehevertrag). Es tritt automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft ein.
Eingebrachtes Vermögen und während der Ehe aufgebautes Vermögen wird hälftig auf beide Ehegatten verteilt.
Das Vermögen wird entsprechend dem Zugewinn verteilt.

Gütergemeinschaft (Ehe mit Ehevertrag)

Gütertrennung
Das eingebrachte Vermögen eines Ehegatten in die Ehe und das selbst erwirtschaftete Vermögen eines Ehegatten bleibt auch dem Ehegatten nach der Scheidung erhalten.
Unter Vermögen fallen:
- Lebensversicherungen auf Kapitalbasis, nicht jedoch Lebensversicherungen auf Rentenbasis, da diese dem Versorgungsausgleich unterfallen
- Wertpapiere, Anlagen, Konten

Als Zeitpunkt für den Vermögensstand ist die Zustellung der Scheidungsschrift maßgeblich
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