Informationen
Scheidungsformular

 schnelle Bearbeitung

 mit Erklärungshilfen

 sichere Verbindung

 Scheidung einreichen..
Scheidungsantrag
Kanzlei
scheidungsantrag-24.de

Trennungsjahr

Was bedeutet Trennungsjahr ?
 Getrennt von Tisch und Bett
 Muss das Trennungsjahr eingehalten werden ?
 Muss der Partner der Scheidung zustimmen ?
 Was passiert bei einer Versöhnung ?
 Wie lang dauert das Scheidungsverfahren an sich ?
Scheidungsantrag

 sichere Verbindung

 mit Erklärungshilfen

 zum Scheidungsformular
 Was bedeutet Trennungsjahr ?
Nach dem Zerrüttungsprinzip kann eine Ehe geschieden werden, wenn diese gescheitert ist.
Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung auch nicht zu erwarten ist.
Dieses Scheitern wird unwiderleglich vermutet, wenn die Ehegatten länger als ein Jahr voneinander getrennt leben.
Die beiden Bedingungen Getrenntleben und dies für mindestens ein Jahr nennt man Trennungsjahr.
Die Ehegatten müssen getrennt leben und dies für ein Jahr
Das Getrenntleben setzt nicht zwingend eine räumliche Trennung voraus, sondern kann auch in der gemeinsamen Wohnung oder Haus vollzogen werden.
Wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen, muss man ein Jahr getrennt Leben, um sich Scheiden lassen zu können.
Getrennt leben kann man auch innerhalb der Ehewohnung.
Dies ist eine sogenannte Trennung von „Tisch und Bett“. Wenn nur ein Ehepartner die Scheidung will und der andere einer Scheidung nicht zustimmen will, so ist gesetzlich eine Trennungszeit von drei Jahren vorgesehen, damit die Scheidung beantragt werden kann.
 Getrennt von Tisch und Bett
Bei Ehegatten, wo jeder eine eigene Wohnung hat, ist die Trennung eindeutig.
Leben aber beide noch innerhalb derselben Wohnung getrennt, so zeigt sich dies daran, dass „Tisch und Bett“ nicht mehr geteilt werden.
Das bedeutet im Klartext, dass die Ehegatten die Mahlzeiten nicht zusammen einnehmen, dass der eine nicht für den anderen kocht oder die Wäsche macht.
Schlafen muss jeder in seinem eigenen Bett.
Insgesamt muss also erkennbar sein, dass wenigstens ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen will.
Die Trennung kann auch in der eigenen Wohnung/Haus stattfinden
In der Praxis hinterfragen die Familiengerichte allerdings beim Scheidungstermin fast nie die genaueren Umstände der „Trennung von Tisch und Bett“.
Oft will der Scheidungsrichter gar nur wissen, seit wann die Ehegatten getrennt leben, ohne weiter nachzufragen.
 Muss das Trennungsjahr eingehalten werden ?
Die Ehe kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres oder ohne Trennung erfolgen, wenn es dem scheidungswilligen Ehegatten unzumutbar ist, weiterhin an der Ehe festzuhalten.
Diese unzumutbare Härte ist eine Ausnahmeregelung und es bedarf ganz erheblicher Gründe, die in der Person des anderen Ehgatten liegen.
Diese unzumutbare Härte muss individuell beurteilt werden, als Beispiel wäre die häusliche Gewalt anzuführen.
Die Scheidung kann auch vor Ablauf des Trennungjahres erfolgen
 Muss der Partner der Scheidung zustimmen ?
Die Scheidung setzt normalerweise voraus, dass beide Ehegatten scheidungswillig sind.
Wenn der andere Ehegatte jedoch nicht der Scheidung zustimmt, dann wird nach einer 3jährigen Trennungszeit unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.
Wenn der scheidungswillige Ehegatte jedoch nach dem Trennungsjahr die Scheidung einrichen will und der andere Ehegatte nicht der Scheidung zustimmt, so muss der scheidungswillige Ehegatte nicht die dreijährige Trennungszeit abwarten.
Sofern keine besonderen und außergewöhnlichen Härteumstände vorliegen, so wird die Ehe nach einem Trennungsjahr geschieden, auch wenn der andere Ehegatte nicht der Scheidung zustimmt.
Die Scheidung kann auch erfolgen, wenn der andere Ehegatte
nicht der Scheidung zustimmt
 Was passiert bei einer Versöhnung ?
Wenn sich die getrenntlebenden Ehegatten wieder versöhnen, so wird das gerichtliche Verfahren eingestellt. Es fallen lediglich die bis dahin angefallenen Gerichtsgebühren und anwaltlichen Kosten an.

Sollte die Versöhnung trotzdem scheitern, so wird dadurch das Trenungsjahr nicht unterbrochen, wenn die Versöhnung nur über einen kurzen Zeitraum andauert (ca. 1 Woche).
 Wie lang dauert das Scheidungsverfahren an sich ?
Das Scheidungsverfahren reicht von 3 Monaten bis xxx Monaten. Die Dauer das Verfahrens hängt maßgeblich davon ab, wieviele Streitpunkte zu klären sind. Insbesondere die Hausratsverteilung und das Sorge-,Umgangsrecht können sehr zeitintensiv sein, wenn die Ex-Ehegatten sich nicht einigen können.
Scheidungsverfahren
   Trennungsjahr
   Scheidungskosten
   Anwalt & Gericht
Kinder
   Sorgerecht
   Umgangsrecht
   Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
   Trennungsunterhalt
   Nachehelicher Unterhalt
   Versorgungsausgleich
   Zugewinnausgleich
Vermögen & Wohnung
   Hausratsverteilung
   Wohnrecht
   Schulden & Vermögen
Weiteres
   Namensrecht
   Ehevertrag
Alle Informationen erhalten?


Scheidung einreichen...
   www.Scheidungsantrag-24.de ...Ihre Rechtsanwältin Isabella Palik....Kompetent. Persönlich. Immer gut beraten !