Informationen
Scheidungsformular

 schnelle Bearbeitung

 mit Erklärungshilfen

 sichere Verbindung

 Scheidung einreichen..
Scheidungsantrag
Kanzlei
scheidungsantrag-24.de

Trennungsunterhalt

Was bedeutet Trennungsunterhalt ?
 Wer erhält Trennungsunterhalt ?
 Wenn der Ehegatte nicht zahlen will ?
 Berechnungsbeispiele
Scheidungsantrag

 sichere Verbindung

 mit Erklärungshilfen

 zum Scheidungsformular
 Was bedeutet Trennungsunterhalt ?
Der Trennungsunterhalt wird nur für die Zeit der Trennung von dem unterhaltspflichtigen Ehegatten bezahlt, damit der vorherige gemeinsame ehelichen Lebensstandard beibehalten werden kann.
Die Unterhaltspflicht muss angemahnt werden. Erst mit Aufforderung zur Zahlung ist der Ehegatte zur Zahlung bis zur Scheidung verpflichtet.
Eine rückwirkende Zahlungsverpflichtung besteht nicht, es sei denn, er wurde zur Auskunft über sein Einkommen/Vermögen aufgefordert oder es besteht ein Ehevertrag.
Der Trennungsunterhalt muss angemahnt werden.
Die Zahlungsverpflichtung tritt erst damit ein und nicht rückwirkend
 Wer erhält Trennungsunterhalt ?
Grundsätzlich erhält der Ehegatte mit dem niedrigerem Einkommen Trennungsunterhalt.
Als Einkommen wird dabei der Netto-Verdienst abzüglich weiterer Belastungen (Schulden, Ratenzahlungen, etc.) zugrunde gelegt.
Der Ehegatte mit dem höheren Einkommen ist unterhaltspflichtig
Jedoch muss dann kein Trennungsunterhalt gezahlt werden, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte selbst über so ein hohes Einkommen verfügt, dass er den vorherigen ehelichen Lebensstandard selbst bestreiten kann, oder wenn er seinen Anspruch verwirkt hat.
Eine Verwirkung liegt vor, wenn er zum Beispiel gegen den Unterhaltspflichtigen unberechtigterweise zahlreiche Strafanzeigen stellt, etc.
 Berechnungsbeispiele
Der Ehegatte A verdient 2300 € netto. Der Ehegatte B verdient 2100€ netto.
A muss dem B 3/7 des Differenzbetrages zahlen, d.h. (2300€-2100€)x 3/7 = 85,71€ Trennungsunterhalt zahlen.

Trägt der Ehegatte A jedoch einen Kredit i.H.v. 300€ ab, so gilt dies als zusätzliche Belastung.
A hat somit ein Einkommen von 2000€ (2300€-300€). Nun muss B aufgrund seines höheren Einkommens (2100€) dem A 42,86€ Trennungsunterhalt zahlen.
 Wenn der Ehegatte nicht zahlen will ?
Der Ex-Ehegatte ist zur Zahlung verpflichtet, wenn er unterhaltspflichtig und leistungsfähig ist.
Verweigert er die Zahlung, so kann im gerichtlichen Verfahren der Unterhalt eingefordert werden.
In dringenden Fällen kann der Anspruch auch im Eilverfahren geltend gemacht werden.
Der Ehegatte ist zur Zahlung verpflichtet, wenn er unterhaltspflichtig und leistungsfähig ist
Scheidungsverfahren
   Trennungsjahr
   Scheidungskosten
   Anwalt & Gericht
Kinder
   Sorgerecht
   Umgangsrecht
   Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
   Trennungsunterhalt
   Nachehelicher Unterhalt
   Versorgungsausgleich
   Zugewinnausgleich
Vermögen & Wohnung
   Hausratsverteilung
   Wohnrecht
   Schulden & Vermögen
Weiteres
   Namensrecht
   Ehevertrag
Alle Informationen erhalten?


Scheidung einreichen...
   www.Scheidungsantrag-24.de ...Ihre Rechtsanwältin Isabella Palik....Kompetent. Persönlich. Immer gut beraten !