Trennungsunterhalt
Was bedeutet Trennungsunterhalt ?
Wer erhält Trennungsunterhalt ?
Wenn der Ehegatte nicht zahlen will ?
Berechnungsbeispiele
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Was bedeutet Trennungsunterhalt ? |
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Der Trennungsunterhalt wird nur für die Zeit der Trennung von dem unterhaltspflichtigen Ehegatten bezahlt, damit der vorherige gemeinsame ehelichen Lebensstandard beibehalten werden kann.
Die Unterhaltspflicht muss angemahnt werden. Erst mit Aufforderung zur Zahlung ist der Ehegatte zur Zahlung bis zur Scheidung verpflichtet.
Eine rückwirkende Zahlungsverpflichtung besteht nicht, es sei denn, er wurde zur Auskunft über sein Einkommen/Vermögen aufgefordert oder es besteht ein Ehevertrag.
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Der Trennungsunterhalt muss angemahnt werden. Die Zahlungsverpflichtung tritt erst damit ein und nicht rückwirkend |
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Wer erhält Trennungsunterhalt ? |
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Grundsätzlich erhält der Ehegatte mit dem niedrigerem Einkommen Trennungsunterhalt.
Als Einkommen wird dabei der Netto-Verdienst abzüglich weiterer Belastungen (Schulden, Ratenzahlungen, etc.) zugrunde gelegt.
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Der Ehegatte mit dem höheren Einkommen ist unterhaltspflichtig |
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Jedoch muss dann kein Trennungsunterhalt gezahlt werden, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte selbst über so ein hohes Einkommen verfügt,
dass er den vorherigen ehelichen Lebensstandard selbst bestreiten kann, oder wenn er seinen Anspruch verwirkt hat.
Eine Verwirkung liegt vor, wenn er zum Beispiel gegen den Unterhaltspflichtigen unberechtigterweise zahlreiche Strafanzeigen stellt, etc.
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Berechnungsbeispiele |
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Der Ehegatte A verdient 2300 € netto. Der Ehegatte B verdient 2100€ netto.
A muss dem B 3/7 des Differenzbetrages zahlen, d.h. (2300€-2100€)x 3/7 = 85,71€ Trennungsunterhalt zahlen.
Trägt der Ehegatte A jedoch einen Kredit i.H.v. 300€ ab, so gilt dies als zusätzliche Belastung.
A hat somit ein Einkommen von 2000€ (2300€-300€). Nun muss B aufgrund seines höheren Einkommens (2100€) dem A 42,86€ Trennungsunterhalt zahlen.
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Wenn der Ehegatte nicht zahlen will ? |
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Der Ex-Ehegatte ist zur Zahlung verpflichtet, wenn er unterhaltspflichtig und leistungsfähig ist.
Verweigert er die Zahlung, so kann im gerichtlichen Verfahren der Unterhalt eingefordert werden.
In dringenden Fällen kann der Anspruch auch im Eilverfahren geltend gemacht werden.
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Der Ehegatte ist zur Zahlung verpflichtet, wenn er unterhaltspflichtig und leistungsfähig ist |
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