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 Was geschieht mit dem Hausrat ?
Können sich die Ehegatten nicht untereinander verständigen, wer welche Sachen erhalten soll, so entscheidet das Gericht im Wege der Hausratsverteilung endgültig über die Verteilung.
Unter Hausrat fallen alle Sachen, die der gemeinsamen Lebensführung dienen:
Tisch, Lampen, Schränke, Teppiche, Kühlschrank, etc.

Das Gericht entscheidet nach dem Billigkeitsprinzip, wobei Kinder, Einkommen, Beruf berücksichtigt werden.
Das Gericht entscheidet nach dem Billigkeitsprinzip endgültig darüber,
wer welche Sachen des Hausrats erhalten soll
Gegenstände die nicht der allgemeinen Lebensführung dienen, unterliegen nicht dem Hausrat, wie z.B. :
- Luxusgegenstände (Goldbarren, Luxusuhren,etc.)
- persönliche Gegenstände (Familienfotos, Erinnerungsstücke)
- Gegenstände für den Beruf
    ...wird der Computer auch beruflich genutzt, so wird nach dem Biligkeitsprinzip
       entschieden

Der Pkw kann auch dem Hausrat zugeordnet werden, wenn es ausschließlich für private Zwecke und der der allgemeinen Lebensführung dient
Sachen des Hausrats dienen der allgemeinen Lebensführung. Luxusgüter, persönliche und berufliche Gegenstände unterfallen nicht dem Hausrat
 Wer bleibt in der Wohnung / Haus ?
Die Trennung kann innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder Haus durchgeführt werden.
Können sich jedoch die Ehegatten während der Scheidung nicht darauf verständigen, wer in der Wohnung / Haus bleiben soll, so trifft das Gericht -unabhängig von der Eigentumslage- eine vorläufige Entscheidung nach sozialen Gesichtspunkten.
Wichtig sind z.B. Kinder, soziale Bindungen, Beruf, Einkommen.
Können sich jedoch die Ehegatten während der Scheidung nicht darauf verständigen, wer in der Wohnung / Haus bleiben soll, so trifft das Gericht eine vorläufige Entscheidung nach sozialen Gesichtspunkten.
Nach der Scheidung wird aufgrund der Eigentumslage entschieden und nur noch zwingende soziale Aspekte berücksichtigt.
Wenn die sozialen Aspekte einen Auszug nicht zulassen und eine Alternative ausgeschlossen ist, erst dann wird sich über die Eigentumslage hinweggesetzt und die Wohnung/Haus zugewiesen. Jedoch muss die ortsübliche Miete gezahlt werden.

Beispiel: die Ehefrau mit 4 Kindern wohnt im Haus des Ehemannes. Das Haus steht im Alleineigentum des Ehemannes. Alle 4 minderjährigen Kinder besuchen die nahegelegene Schule.
Es findet sich keine geeignete Wohnung in unmittelbarer und mittelbarer Nähe. Die Frau und die 4 Kinder können im Haus bleiben, müssen jedoch ortsübliche Miete an den Ehemann zahlen.
 Haustiere ?
Haustiere werden (leider) noch dem Hausrat zugeordnet. Da bei der Hausratsverteilung eine endgültige Eigentumszuteilung erfolgt, besteht auch kein anderweitiges Umgangs- bzw. Besuchsrecht.
Jedoch hat der Gesetzgeber nach §90a BGB klargestellt, dass Tiere keine Sachen sind und somit bei der Hausratsverteilung auch deren Gefühlswelt mitzuberücksichtigen ist.
So kann z.B. zu berücksichtigen sein, wer die Bezugsperson des Haustieres ist.
Ausschlaggebende Punkte können dabei die Pflege, Fütterung, Zeitaufwand sein.
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